Kölner Liste - Nahrungsergänzungsmittel und Doping
Im Leistungssport, wie auch im Breiten- & Freizeitsport, stellen sich Sportler oft die Frage wo Nahrungsergänzungsmittel aufhören und Doping beginnt. Für diesen Fall kann die sogenannte Kölner Liste Antworten geben. Auf der Kölner Liste befinden sich ausschließlich Nahrungsergänzungsmittel, die auf bekannte Dopingmittel des IOC getestet und mit negativem Befund bewertet wurden. Das bietet den Vorteil, dass durch den Konsum diverser Produkte dieser Liste, das Risiko auf verunreinigte Produkte, wie beispielsweise ein Proteinpulver, deutlich reduziert ist. „Mehr Sicherheit durch getestete Produkte“ so die Aussagen der Kölner Liste. Das ist vor allem für Athleten wichtig, die regelmäßig auf Dopingmittel getestet werden. Und tatsächlich orientieren sich Sportler sowie Trainer verschiedener Sportarten und Leistungsklassen an dieser, in Kooperation mit der deutschen Sporthochschule Köln, erstellten Produktliste, um nicht unwissentlich in die Dopingfalle zu tappen.
Der in der Theorie grundlegende Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmittel und Doping besteht in der rechtlichen Handhabe. Während Nahrungsergänzungsmittel unter das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz fallen, werden Dopingmittel beziehungsweise verschreibungspflichtige Medikamente aus der Human- und Tiermedizin dem Arznei- beziehungsweise dem Betäubungsmittelgesetz zugeordnet. Damit ein Wirkstoff als Nahrungsergänzungsmittel deklariert werden darf, muss dieser Wirkstoff in der herkömmlichen Ernährung zu finden sein.